Hautarzttermin während der Arbeitszeit

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Hautarzttermin während der Arbeitszeiten: Was gibt es für Möglichkeiten?

  • Gesetzeslage: Arzttermine haben generell keinen Freistellungsanspruch und gelten somit als Minusstunden, welche durch Mehrarbeit oder unbezahlten Urlaub ausgeglichen werden müssen. Dies gilt vor allem für Rountine- und Kontrolluntersuchungen.
  • Ausnahmen: Medizinische Notfälle.
  • Lösungsansatz: Gleitzeit oder Home-Office, frühzeitige Terminplanung, Teilzeitfreistellung, Überstunden abbauen, digitale Hautarztpraxen, Krankschreibung.
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Welche Arzttermine gelten als Arbeitszeit?

Grundsätzlich gilt: Arztbesuche zählen nicht zur Arbeitszeit, da sie in der Regel in die Freizeit fallen sollten. Eine Ausnahme besteht in manchen Fällen dann, wenn der Termin aus medizinischen Gründen nicht außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann, beispielsweise wenn:

  1. Der Hautarzt ausschließlich während der regulären Arbeitszeiten Sprechstunden anbietet.
  2. Ein akuter, nicht verschiebbarer medizinischer Notfall vorliegt.
  3. Ein präventiver Termin (z.B. Hautkrebs-Screening) aus gesundheitlichen Gründen nur zu bestimmten Zeiten möglich ist.

In solchen Fällen sollte der Termin rechtzeitig beim Arbeitgeber angemeldet werden, damit geklärt werden kann, ob dieser als Arbeitszeit gilt.

Also gilt: Für Routineuntersuchungen oder Kontrolltermine, die planbar sind, musst Du als Arbeitnehmer deine Freizeit nutzen.

Sind Arztbesuche während der Arbeitszeit Minusstunden?

Arztbesuche, die außerhalb der oben beschriebenen dringenden Fälle liegen, gelten in der Regel nicht als Arbeitszeit. Wenn ArbeitnehmerInnen während ihrer Arbeitszeit einen Hautarzttermin wahrnehmen und der Termin nicht als Arbeitszeit anerkannt wird, entstehen in der Regel Minusstunden. Diese müssen durch Mehrarbeit ausgeglichen oder als unbezahlter Urlaub genommen werden. Hier lohnt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wie kann ich einen Hautarzttermin trotz Arbeit wahrnehmen?

Es gibt verschiedene Strategien, wie ArbeitnehmerInnen einen Hautarzttermin auch während der Arbeitszeit wahrnehmen können, ohne in Konflikt mit ihren Arbeitsverpflichtungen zu geraten:

  • Flexible Arbeitszeitmodelle: Viele Unternehmen bieten flexible Arbeitszeiten, Gleitzeit oder Home-Office-Optionen an. In solchen Fällen können Arbeitnehmer ihren Termin außerhalb der Kernarbeitszeiten legen oder die Arbeitszeit vor- bzw. nacharbeiten.
  • Frühzeitige Terminplanung: Es empfiehlt sich, Termine so früh wie möglich zu vereinbaren, um sie optimal in den eigenen Tagesablauf zu integrieren. Besonders bei Routineuntersuchungen oder Vorsorgeterminen kann durch rechtzeitige Planung ein Termin außerhalb der Arbeitszeit gewählt werden.
  • Teilzeitfreistellung: ArbeitnehmerInnen haben oft die Möglichkeit, für dringende Arzttermine eine kurze, bezahlte Freistellung zu beantragen. Hierbei sollte immer Rücksprache mit dem Arbeitgeber gehalten werden.
  • Überstunden abbauen: Wenn Überstunden vorhanden sind, können diese genutzt werden, um den Hautarzttermin ohne Minusstunden wahrzunehmen.

Was tun bei langen Wartezeiten auf einen Hautarzttermin?

In vielen Regionen ist es schwierig, einen Termin beim Dermatologen zu bekommen. Oftmals wartet man Monate. Um dies zu vermeiden, kannst Du folgenden Ratschlägen folgen:

  • Frühzeitige Terminvereinbarung: Gerade bei Vorsorgeterminen ist es ratsam, Monate im Voraus zu planen.
  • Online-Terminportale: Es gibt Plattformen, auf denen kurzfristig freigewordene Termine angeboten werden. Ein regelmäßiger Blick auf diese Portale kann sich lohnen.
  • Überweisungen: In dringenden Fällen kann der Hausarzt eine Überweisung mit Dringlichkeitsvermerk ausstellen, was die Wartezeit bei FachärztInnen verkürzt.
  • Offene Sprechstunde: Einige Hautarztpraxen bieten offene Sprechstunden an, in denen PatiententInnen ohne Termin behandelt werden. Hier ist es allerdings wichtig, frühzeitig in der Praxis zu erscheinen.
  • Digitale Hautarztpraxen: Hier umgehst Du Wartezeiten gänzlich und sparst dir dazu noch den Anfahrtsweg. Diverse Online-Plattformen bieten heutzutage Online-Behandlungen an.

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Krankschreibung für einen Hautarzttermin?

Ja, das ist in bestimmten Fällen möglich! Dies ist jedoch abhängig von der medizinischen Notwendigkeit des Arztbesuchs und der Einschätzung des behandelnden Arztes.

1. Medizinische Notwendigkeit

Wenn der Besuch beim Dermatologen aufgrund einer akuten oder schweren Hauterkrankung notwendig ist, die deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, kann der Hausarzt oder ein anderer behandelnder Arzt eine Krankschreibung ausstellen. In solchen Fällen wird der Arzt bescheinigen, dass du arbeitsunfähig bist und der Besuch beim Dermatologen zur Diagnose und Behandlung notwendig ist.

2. Chronische oder langwierige Hauterkrankungen

Bei chronischen Hauterkrankungen, die regelmäßige Arztbesuche erfordern (z. B. Psoriasis, Neurodermitis), kann es ebenfalls möglich sein, dass eine Krankschreibung für die notwendige Behandlung ausgestellt wird, insbesondere wenn die Erkrankung so schwerwiegend ist, dass sie die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.

3. Präventive Untersuchungen

Für Vorsorgeuntersuchungen oder weniger dringende Hautprobleme ist es in der Regel schwieriger, eine Krankschreibung zu erhalten. In solchen Fällen wird erwartet, dass der Termin außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen wird oder durch Urlaub oder andere arbeitsrechtliche Regelungen (z. B. Gleitzeit) abgedeckt wird.

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